Ein Elektrikerbetrieb mit acht Mitarbeitenden hat an einem normalen Tag drei Kolonnen auf verschiedenen Baustellen. Jeder notiert irgendwie seine Stunden – auf dem Handy, auf einem Zettel, im Auto. Am Freitag kommen die Stunden beim Büro an, werden abgetippt, auf Plausibilität geprüft und an den Steuerberater weitergegeben.
Das funktioniert – aber es ist aufwändig, fehleranfällig und bietet bei Streitigkeiten über geleistete Stunden keinen verlässlichen Nachweis. Zudem: Wenn ein Mitarbeiter vergisst, seine Stunden einzutragen, wird es am Monatsende ungemütlich.
Die Zeiterfassungspflicht verändert das nicht grundlegend – sie macht aber klarer, dass der aktuelle Prozess dokumentiert und nachweisbar sein muss.